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><channel><title>Tuningblog.NET - Auto und Tuning Blog &#187; Verkehrsrecht</title> <atom:link href="http://www.tuningblog.net/tag/verkehrsrecht/feed" rel="self" type="application/rss+xml" /><link>http://www.tuningblog.net</link> <description>Der Blog für alle Tuner und Tuningbegeisterten</description> <lastBuildDate>Fri, 16 Dec 2011 07:40:25 +0000</lastBuildDate> <language>en</language> <sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod> <sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency> <generator>http://wordpress.org/?v=3.3</generator> <item><title>Zwangsabgeschleppter PKW darf als Pfand behalten werden</title><link>http://www.tuningblog.net/2011/zwangsabgeschleppter-pkw-darf-als-pfand-behalten-werden.html</link> <comments>http://www.tuningblog.net/2011/zwangsabgeschleppter-pkw-darf-als-pfand-behalten-werden.html#comments</comments> <pubDate>Sun, 10 Apr 2011 06:14:58 +0000</pubDate> <dc:creator>admin</dc:creator> <category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category><guid
isPermaLink="false">http://www.tuningblog.net/?p=3087</guid> <description><![CDATA[Auge um Auge, Zahn um Zahn: Stellt ein Autofahrer seinen Wagen unerlaubterweise auf einem privaten Parkplatz ab und macht sich so gewissermaßen einen Teil davon selbst zu eigen, darf der Besitzer des Platzes zur Wahrung der Rechte an seinem Eigentum ihm im Gegenzug das Fahrzeug entziehen und an einen unbekannten Ort abschleppen lassen. Bis der [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p
style="text-align: justify;"><img
class="alignleft" title="Verkehrsrecht" src="http://v-10077.intertech.de/editnews/media/news_jpg/medium/2011130098_0001.jpg" alt="" width="250" />Auge um Auge, Zahn um Zahn: Stellt ein Autofahrer seinen Wagen  unerlaubterweise auf einem privaten Parkplatz ab und macht sich so  gewissermaßen einen Teil davon selbst zu eigen, darf der Besitzer des  Platzes zur Wahrung der Rechte an seinem Eigentum ihm im Gegenzug das  Fahrzeug entziehen und an einen unbekannten Ort abschleppen lassen. Bis  der Falschparker nicht die geforderte Abschleppgebühr in voller Höhe  gezahlt hat, muss der Besitzer des Parkplatzes bzw. das von ihm  beauftragte Abschleppunternehmen auch nicht den Standort des  schlechterdings „gepfändeten“ Wagens herausrücken. So zumindest hat es  das Landgericht Berlin in einem jetzt veröffentlichen Urteil entschieden  (Az. 9 O 150/10).<span
id="more-3087"></span></p><p
style="text-align: justify;">Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (<a
href="http://www.anwaltshotline.de/" rel="nofollow" target="_blank">www.anwaltshotline.de</a>)  berichtet, hatte sich eine Hyundai-Fahrerin erdreistet, ihren Wagen auf  dem Kunden-Parkplatz eines hauptstädtischen Supermarktes abzustellen,  ohne dort Einkäufe zu tätigen. Dabei war das private Areal mit einem  deutlichen Hinweisschild versehen, dass hier nur Kunden und diese auch  höchstens eine Stunde kostenlos parken dürfen. Als die Frau nach drei  Stunden noch immer nicht wieder erschienen war, verbrachte ein  vertraglich mit dem Laden verbundener Abschleppdienst den Wagen an einen  unbekannten Ort. Trotz aller Bemühungen der Frau, ihr Auto  zurückzuerhalten, wurde ihr über Wochen und auch bis zum Zeitpunkt der  Gerichtsverhandlung weder das Fahrzeug heraus- noch zumindest der  Standort bekannt gegeben.</p><p
style="text-align: justify;">Und das nach Auffassung der Landesrichter zu Recht. „Vor Erstattung der  Abschleppkosten steht der Autohalterin weder ein Anspruch auf Herausgabe  des Fahrzeugs noch der Bekanntgabe seines Standorts oder ein  Nutzungsausfall zu“, zitiert D-AH-Rechtsanwalt Jörg-Matthias Bauer aus  dem Berliner Urteilsspruch. Wegen der Weigerung der Autofahrerin, die  von ihr für arg erhöht gehaltenen Abschleppkosten von 219,50 Euro zu  zahlen, stehe ihr der geforderte Bekanntgabeanspruch laut Bürgerlichem  Gesetzbuch nicht zu. Der Parkplatz-Besitzer dagegen habe bis zur  Begleichung der Forderung einen Anspruch auf Gegenbesitz, der sich hier  im Recht zum Verschweigen des Standorts des Fahrzeugs verwirkliche. Das  von ihm beauftragte Abschleppen war in der vorliegenden Konstellation  die einzig offen stehende Möglichkeit, die mit der Parkplatz-&#8221;Besetzung&#8221;  eingetretene Besitzstörung zu unterbinden. (Auto-Reporter.NET)</p><hr
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/>The use of this Post on other websites breaches copyright. If this content is not in your news reader, it makes the page you are viewing an infringement of the copyright. (Digital Fingerprint:  130214f77d5b8c4187d6a9ce5768292d (38.107.179.229) )</small>]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.tuningblog.net/2011/zwangsabgeschleppter-pkw-darf-als-pfand-behalten-werden.html/feed</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Parker im Kreuzungsbereich werden rigoros abgeschleppt</title><link>http://www.tuningblog.net/2010/parker-im-kreuzungsbereich-werden-rigoros-abgeschleppt.html</link> <comments>http://www.tuningblog.net/2010/parker-im-kreuzungsbereich-werden-rigoros-abgeschleppt.html#comments</comments> <pubDate>Sun, 08 Aug 2010 06:23:37 +0000</pubDate> <dc:creator>admin</dc:creator> <category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category><guid
isPermaLink="false">http://www.tuningblog.net/?p=1984</guid> <description><![CDATA[Wurde ein Fahrzeug im 5-Meter-Kreuzungsbereich zweier Straßen abgestellt, so ist es auf Kosten des Autohalters abzuschleppen. Es gehört zu den unbestreitbaren Rechten der Ordnungskräfte, die durch das verbotswidrige Parken verursachte gegenwärtige Gefahr zu beenden und an Stelle des abwesenden Fahrers dessen Verpflichtung zu erfüllen, den Wagen unverzüglich zu entfernen. Darauf hat in einem aktuellen Urteil [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p
style="text-align: justify;"><img
class="alignleft" title="Verkehrsrecht" src="http://v-10077.intertech.de/editnews/media/news_jpg/medium/2010310024_0001.jpg" alt="" width="250" />Wurde ein Fahrzeug im 5-Meter-Kreuzungsbereich zweier Straßen  abgestellt, so ist es auf Kosten des Autohalters abzuschleppen. Es  gehört zu den unbestreitbaren Rechten der Ordnungskräfte, die durch das  verbotswidrige Parken verursachte gegenwärtige Gefahr zu beenden und an  Stelle des abwesenden Fahrers dessen Verpflichtung zu erfüllen, den  Wagen unverzüglich zu entfernen. Darauf hat in einem aktuellen Urteil  das Verwaltungsgericht Aachen hingewiesen (Az. 6 K 512/08).</p><p
style="text-align: justify;">Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (<a
href="http://www.anwaltshotline.de/" target="_blank">www.anwaltshotline.de</a>)  berichtet, stand der Wagen der betroffenen Pkw-Fahrerin nur 1,35 Meter  von der Einmündung der kreuzenden Straße entfernt. Weil die Frau zum  Zeitpunkt des Geschehens nicht aufzufinden war, ließ die zuständige  Verkehrsüberwachung das Fahrzeug zwangsabschleppen. Das kostete der  Autohalterin bei der Auslösung des Wagens 129 Euro an Abschleppgebühren,  die sie jetzt von der Kommune zurückhaben wollte. Denn schließlich habe  nicht sie die teure Umsetzung des Pkws veranlasst. Wobei die gesamte  Maßnahme sowieso maßlos übertrieben und kaum angemessen gewesen sei. Das  ruhig dastehende Auto jedenfalls habe den sowieso nur mäßigen Verkehr  an dieser Stelle in keinster Weise behindert.<span
id="more-1984"></span></p><p
style="text-align: justify;">Dem widersprach jedoch das Gericht. Die Abschleppmaßnahme sei sehr wohl  zur Abwehr einer aktuellen Gefahr notwendig gewesen. Schließlich umfasse  die öffentliche Sicherheit neben dem Schutz von Leib und Leben die  öffentliche Rechtsordnung schlechthin. „Und die schreibt nun mal vor,  dass kein Fahrzeug im Einmündungsbereich zweier Straßen mit einem  geringeren Abstand als fünf Metern zu der Einmündung geparkt werden  darf“, erklärt D-AH-Rechtsanwältin Alexandra Wimmer. Der Grund:  Vorschriftswidriges Parken in diesem Bereich erschwert die Übersicht,  verkürzt die Reaktionszeiten der Verkehrsteilnehmer und erhöht damit die  Unfallgefahr. Fußgänger, die vor einem dort abgestellten Fahrzeug die  Fahrbahn ordnungsgemäß überqueren, würden beispielsweise nur verspätet  wahrgenommen. Deshalb dürfen und müssen die Ordnungskräfte sofort  eingreifen.</p><p
style="text-align: justify;">Ein derartiges Vorzugsrecht gelte übrigens auch beim Verstellen des  gesamten Bürgersteigs oder dem Hineinragen eines Fahrzeugs in die  Fahrbahn, bei der Beeinträchtigung einer Fußgängerzone oder bei  rechtswidrigen Parken auf einem Parkplatz für Schwerbehinderte sowie in  Feuerwehranfahrtzonen oder auch, wenn dadurch eine Straftat zu  verhindern ist. (Auto-Reporter.NET)</p><hr
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isPermaLink="false">http://www.tuningblog.net/?p=1283</guid> <description><![CDATA[Verschweigt ein Autohändler beim Verkauf eines Modells einen Serienfehler, der zu einem schwerwiegenden Schaden führen kann, dann haftet er, wenn der Käufer deshalb einen Unfall erleidet. So entschied am 20. Februar 2010 das Oberlandesgericht Düsseldorf (Aktenzeichen 22 U 157/08). Bei dem vom ADAC geschilderten Fall, kaufte ein Kunde im Jahr 2005 einen gebrauchten Alfa Romeo [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p
style="text-align: justify;"><img
class="alignleft" title="Aktenzeichen 22 U 157/08" src="http://v-10077.intertech.de/editnews/media/news_jpg/medium/2010090103_0001.jpg" alt="" width="250" />Verschweigt ein Autohändler beim Verkauf eines Modells einen  Serienfehler, der zu einem schwerwiegenden Schaden führen kann, dann  haftet er, wenn der Käufer deshalb einen Unfall erleidet. So entschied  am 20. Februar 2010 das Oberlandesgericht Düsseldorf (Aktenzeichen 22 U  157/08).</p><p
style="text-align: justify;">Bei dem vom ADAC geschilderten Fall, kaufte ein Kunde im Jahr 2005 einen  gebrauchten Alfa Romeo – ein Modell, für das wegen Mängeln am  Motorhaubenschloss bereits eine Rückrufaktion seitens des Herstellers  lief. Bei unzureichender Wartung bestand die Gefahr, dass sich die  Motorhaube während der Fahrt öffnete – so wie es dann auch bei besagtem  Fahrzeug der Fall war. Durch den Fahrtwind wurde die Motorhaube nach  hinten geschlagen, die dann gegen Frontscheibe und Dach des Autos  prallte. Der dadurch entstandene Schaden belief sich aus knapp 6.000  Euro.<span
id="more-1283"></span></p><p
style="text-align: justify;">Dem klagenden Autobesitzer gab das Gericht recht, weil der Händler  seiner Aufklärungspflicht nicht nachgekommen war. Wäre der Käufer auf  das Problem hingewiesen worden, hätte er das Motorhaubenschloss  regelmäßig warten lassen können. Für den entstandenen Schaden musste der  Autohändler aufkommen.</p><p
style="text-align: justify;">Autohändler müssten nach Ansicht des ADAC ihre Kunden besonders dann  über Rückrufaktionen und besondere Wartungsvorschriften aufklären, wenn  sie durch den Hersteller mit der Weitergabe der Informationen an den  Verbraucher beauftragt wurden und ein erhöhtes Sicherheitsrisiko  besteht. (auto-reporter.net/sr)</p><p
style="text-align: justify;"><hr
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isPermaLink="false">http://www.tuningblog.net/?p=370</guid> <description><![CDATA[Jedes Mal vor Fahrtantritt alle Bremsscheiben seines Transporters einer gründlichen Kontrollsichtung unterziehen zu müssen, übersteige für einen Lkw-Fahrer das Machbare. Zumal die Scheiben sich hinter den Radfelgen verbergen und nur teilweise durch deren Löcher zu erkennen sind. Deshalb hat jetzt das Oberlandesgericht Celle (Az. 311 SsRs 138/08) dem Fahrer eines Sattelzugs eine Geldbuße von 100 [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p><div
class="wp-caption alignleft" style="width: 210px"><img
title="Urteil" src="http://www.auto-reporter.net/rep_imgdetail/30275.jpg" alt="Az. 311 SsRs 138/08" width="200" /><p
class="wp-caption-text">Az. 311 SsRs 138/08</p></div>Jedes Mal vor Fahrtantritt alle Bremsscheiben seines Transporters einer gründlichen Kontrollsichtung unterziehen zu müssen, übersteige für einen Lkw-Fahrer das Machbare. Zumal die Scheiben sich hinter den Radfelgen verbergen und nur teilweise durch deren Löcher zu erkennen sind. Deshalb hat jetzt das Oberlandesgericht Celle (Az. 311 SsRs 138/08) dem Fahrer eines Sattelzugs eine Geldbuße von 100 Euro erlassen.</p><p
id="detailvolltext">Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, wurde das Fahrzeug des Mannes von Mitarbeitern des Bundesamtes für Güterverkehr auf einem Autohof angehalten und kontrolliert. Dabei fanden die Beamten in der vorderen rechte Bremsscheibe des Lkws zahlreiche deutlich sichtbare Wärmerisse, die bis in den Bereich der Innenbelüftung liefen. Diese Beschädigungen, meinten die Kontrolleure, wären dem Fahrer selbst aufgefallen, wenn er die Bremsanlage vor Fahrtbeginn in Augenschein genommen hätte. Da er das aber offenbar nicht getan hat, verurteilte ihn das zuständige Amtsgericht zu dem umstrittenen Bußgeld. Wogegen der Lkw-Fahrer aber Einspruch erhob und vom Oberlandesgericht Recht bekam. (auto-reporter.net/ar/nic)</p><hr
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isPermaLink="false">http://www.tuningblog.net/?p=125</guid> <description><![CDATA[Erlischt die gesetzlich vorgeschriebene Versicherung für ein Auto, muss es umgehend stillgelegt und abgemeldet werden. Ein mit dieser Begründung erstellter Bescheid zur Zwangsabmeldung eines Fahrzeugs ist allerdings ungültig, wenn der Wagen längst verschrottet und das Verkehrsamt darüber informiert wurde. Ein nicht existierendes Fahrzeug bedarf keiner Versicherung, hat jetzt das Verwaltungsgericht Oldenburg betont (Az. 7 A [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p><div
class="wp-caption alignleft" style="width: 210px"><img
title="Verkehrsrecht" src="http://www.auto-reporter.net/rep_imgdetail/29205.jpg" alt="" width="200" /><p
class="wp-caption-text">Neues Urteil</p></div>Erlischt die gesetzlich vorgeschriebene Versicherung für ein Auto, muss es umgehend stillgelegt und abgemeldet werden. Ein mit dieser Begründung erstellter Bescheid zur Zwangsabmeldung eines Fahrzeugs ist allerdings ungültig, wenn der Wagen längst verschrottet und das Verkehrsamt darüber informiert wurde. Ein nicht existierendes Fahrzeug bedarf keiner Versicherung, hat jetzt das Verwaltungsgericht Oldenburg betont (Az. 7 A 2471/08).Wie die Deutsche Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de) berichtet, war einer Kfz-Zulassungsstelle von einem Versicherungsunternehmen pflichtgemäß mitgeteilt worden, dass das Fahrzeug ihres Klienten nicht mehr bei ihr versichert sei. Daraufhin forderte die Behörde den Fahrzeughalter per Amtsbescheid auf, innerhalb der nächsten sieben Tage die ausreichende Haftpflichtversicherung für seinen Wagen nachzuweisen oder aber die Nummernschilder sowie den Zulassungsschein &#8220;zwecks Außerbetriebssetzung&#8221; vorbeizubringen. Ansonsten erfolge dies zwangsweise an Ort und Stelle.</p><p><span
id="more-125"></span>Der Mann hatte bei der Behörde angerufen und ihr glaubhaft erklärt, dass sein Fahrzeug längst durch ein Entsorgungsunternehmen verschrottet wurde. Der Vollzugsbeamte machte sich trotzdem auf den Weg um das kostspielige Entstempeln der Kennzeichen und die Entwertung der zugehörigen Zulassungsbescheinigung vorzunehmen. Eine zusätzliche Verwaltungsgebühr von 150,70 Euro wurde fällig. Welche der ehemalige Besitzer des nicht mehr existierenden Fahrzeugs aber nicht bezahlen wollte.</p><p>Zwar darf die Behörde die Vorlage der Kennzeichen und des Fahrzeugbriefs verlangen, doch die für die anschließende Zwangsstillegung angeführte Begründung, das umstrittene Auto müsse versichert sein, sei angesichts der zu diesem Zeitpunkt bereits erfolgten Verschrottung Humbug, entschieden die Richter. (ar/nic)</p><hr
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isPermaLink="false">http://www.tuningblog.net/?p=94</guid> <description><![CDATA[Liegt der Verbrauch eines Neufahrzeugs deutlich höher als in den Angaben des Herstellers, droht dem Autobauer eine Schadenersatzleistung. Zu diesem Urteil kam das Oberlandesgericht Stuttgart. Es sprach dem Besitzer einer Mercedes-Benz E-Klasse im aktuellen Fall Schadenersatz zu. Geklagt hatte ein Mercedes-Kunde, dessen E-Klasse-Kombi in der Praxis deutlich mehr Diesel verbraucht als die vom Hersteller angegebenen [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p><img
class="alignleft" style="border: 0pt none; margin: 3px 5px; float: left;" src="http://www.auto-reporter.net/rep_imgdetail/28375.jpg" alt="Verkehrsrecht" width="226" height="250" />Liegt der Verbrauch eines Neufahrzeugs deutlich höher als in den Angaben des Herstellers, droht dem Autobauer eine Schadenersatzleistung. Zu diesem Urteil kam das Oberlandesgericht Stuttgart. Es sprach dem Besitzer einer Mercedes-Benz E-Klasse im aktuellen Fall Schadenersatz zu.</p><p
id="detailvolltext">Geklagt hatte ein Mercedes-Kunde, dessen E-Klasse-Kombi in der Praxis deutlich mehr Diesel verbraucht als die vom Hersteller angegebenen 10,2 Liter bzw. 7,6 Liter im Stadt- bzw. Außerortsverkehr. Der Autofahrer ermittelte einen um 15 Prozent höheren Verbrauch. Ein im Auftrag des Gerichts erstelltes Gutachten wies zwar nur einen Mehrverbrauch von 9,1 Prozent aus. Zusätzlich zum Schadenersatz zahlt Daimler das private Gutachten und die Rechtsberatung des Klägers in Höhe von 2400 Euro und räumt ihm eine Minderung des Kaufpreises von 2500 Euro ein. (auto-reporter.net/ar/nic)</p><hr
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isPermaLink="false">http://www.tuningblog.net/?p=81</guid> <description><![CDATA[Auch ein Gebrauchtwagen darf im Innenraum nicht nass werden – selbst wenn es sich um einen Geländewagen handelt. Der Käufer, der das Auto nach einem Jahr und mehreren Reparaturversuchen sein Geld vom Händler zurürckverlangte, bekam vor dem Bundesgerichtshof Recht. Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, stellte der Mann gleich nach dem Kauf Wassereinbruch in seinem gebrauchten [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p><img
class="alignleft" style="border: 0pt none; margin: 3px 5px; float: left;" src="http://www.auto-reporter.net/rep_imgdetail/28044.jpg" alt="Recht im Straßenverkehr" width="226" height="250" />Auch ein Gebrauchtwagen darf im Innenraum nicht nass werden – selbst wenn es sich um einen Geländewagen handelt. Der Käufer, der das Auto nach einem Jahr und mehreren Reparaturversuchen sein Geld vom Händler zurürckverlangte, bekam vor dem Bundesgerichtshof Recht. Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, stellte der Mann gleich nach dem Kauf Wassereinbruch in seinem gebrauchten Geländewagen der Oberklasse fest. Mehrfach wurde versucht, das Fahrzeug abzudichten. Als nach einem Jahr die Feuchtigkeit im Fußbereich vor dem rechten Rücksitz immer noch nicht verschwand, erklärte der Autobesitzer seinen Rücktritt vom Kaufvertrag. Darauf wollte sich der Händler trotz gerichtlicher Zahlungsklage aber nicht einlassen. Zumal es inzwischen einem vom vorinstanzlichen Gericht im Rahmen der Beweisaufnahme beauftragten Sachverständigen gelang, die Ursache für den Wassereintritt &#8211; zumindest provisorisch &#8211; zu beheben.</p><p>Der Bundesgerichtshof ließ die letzte Nachbehandlung nicht gelten. Der Autokäufer sei bereits vorher wirksam vom Kaufvertrag zurückgetreten. (ar/jri/auto-reporter.net)</p><hr
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isPermaLink="false">http://www.tuningblog.net/?p=82</guid> <description><![CDATA[Wer als Autofahrer trotz roter Ampel eine Kreuzung überquert, muss mit einem Fahrverbot rechnen. Das gilt auch dann, wenn er zunächst angehalten, dann aber das Signalbild falsch interpretiert hat, weil er von einem anderen Autofahrer abgelenkt wurde. Im zugrunde liegenden Fall wollte ein ortskundiger Taxifahrer an einer Straßenkreuzung links abbiegen und hielt an, weil die [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p><img
class="alignleft" style="border: 0pt none; margin: 3px 5px; float: left;" src="http://www.auto-reporter.net/rep_imgdetail/28044.jpg" alt="Recht im Straßenverkehr" width="226" height="250" />Wer als Autofahrer trotz roter Ampel eine Kreuzung überquert, muss mit einem Fahrverbot rechnen. Das gilt auch dann, wenn er zunächst angehalten, dann aber das Signalbild falsch interpretiert hat, weil er von einem anderen Autofahrer abgelenkt wurde. Im zugrunde liegenden Fall wollte ein ortskundiger Taxifahrer an einer Straßenkreuzung links abbiegen und hielt an, weil die für ihn geltende Ampel rot zeigte. An dieser Kreuzung gelten unterschiedliche Lichtsignale für Linksabbieger und Geradeausfahrer. Als neben ihm auf der zweiten Linksspur ein Streifenwagen hielt, wurde er nach eigenen Angaben irritiert. Dadurch verwechselte er die Lichtanlagen. Als der Geradeausverkehr grün bekam, beachtete er das andere Signal, obwohl auf der eigenen Spur die Rotlichtphase andauerte und fuhr los.</p><p><span
id="more-82"></span>Ein Amtsgericht hatte für das Verhalten des Taxifahrers Verständnis und verzichtete auf die Verhängung eines Fahrverbots. Das Oberlandesgericht Bamberg verneinte dies jedoch (OLG Bamberg, Beschluss vom 24.07.2008, Az. 3 Ss OWi 1774/08; DAR 2008, 596; ADAJUR- Dok &#8211; Nr. 79930) und sprach ein Fahrverbot aus. Die Fahrweise des Taxifahrers sei in gleichem Maße gefährlich und eine Gefährdung für den geschützten Querverkehr und müsse deswegen auch mit Fahrverbot bestraft werden. Dies gilt nach Ansicht des Gerichts unabhängig davon, ob eine Ablenkung vorliegt oder nicht. Für einen solchen Fall ist ein Fahrverbot die vorhergesehene Strafmaßnahme. (ar/nic/auto-reporter.net)</p><hr
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