Auge um Auge, Zahn um Zahn: Stellt ein Autofahrer seinen Wagen unerlaubterweise auf einem privaten Parkplatz ab und macht sich so gewissermaßen einen Teil davon selbst zu eigen, darf der Besitzer des Platzes zur Wahrung der Rechte an seinem Eigentum ihm im Gegenzug das Fahrzeug entziehen und an einen unbekannten Ort abschleppen lassen. Bis der [...]

