Im Rahmen ihrer Präventionskampagne „Risiko raus!“ weisen Unfallkassen und Berufsgenossenschaften darauf hin, dass Eltern auch bei Eile oder kurzen Strecken darauf achten sollten, dass ihre Kinder im Auto richtig gegen Unfälle gesichert sind, denn in jedem Jahr erleiden rund 1.000 Kinder unter zwölf Jahren einen Schulwegunfall bei der Mitfahrt im elterlichen Pkw.
Obwohl die Unfälle nur selten tödlich endeten, so Dr. Walter Eichendorf, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und Präsident des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR), zeige die Zahl aber: „Das Unfallrisiko ist real. Wer Abstriche bei der Sicherheit macht, geht ein beträchtliches Risiko ein.“ Aus diesem Grund sind Kinder unter zwölf Jahren oder kleiner als 1,50 Meter in einem geeigneten Kindersitz mitzunehmen. So will es das Gesetz. Das gilt auch auf kurzen Strecken, die mit niedriger Geschwindigkeit zurückgelegt werden, denn bereits bei Unfällen mit Tempo 30 können Kinder schwere Verletzungen davontragen.
Wer sich die Zufahrt zu seinem Grundstück mit Pollern freihalten will, kann dafür jetzt nicht mehr mit der Zustimmung seiner Gemeindeverwaltung rechnen. Nach einer Änderung der Straßenverkehrsordnung sind Poller keine Sperrpfosten bzw. Verkehrseinrichtungen mehr und können damit amtlich nicht mehr zugesagt werden. Darauf hat jetzt das Verwaltungsgericht Koblenz hingewiesen (Az.4 K 774/09).
Verschweigt ein Autohändler beim Verkauf eines Modells einen Serienfehler, der zu einem schwerwiegenden Schaden führen kann, dann haftet er, wenn der Käufer deshalb einen Unfall erleidet. So entschied am 20. Februar 2010 das Oberlandesgericht Düsseldorf (Aktenzeichen 22 U 157/08).


