Mit jedem Bisschen Grün kommen wir dem ersehnten Frühling einen Schritt näher. Aber dieses Grün muss am 1. März von unseren Straßen verschwunden sein: Das Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder bis 50 ccm Hubraum wechselt die Farbe von Grün auf Schwarz.
Stichtag ist der 1. März, null Uhr. Wer am Abend vorher schon auf Schwarz umrüstet oder wer nach Mitternacht in den frühen Morgenstunden noch mit Grün unterwegs ist, der fährt ohne Versicherungsschutz! Und das ist eine Straftat! Auch, wenn das neue Kennzeichen schon zu Hause bereitliegt. Der Versicherungsschutz besteht erst dann, wenn das richtige Schild zum richtigen Zeitpunkt am Moped prangt. Für das Fahren ohne Versicherungsschutz gibt es Punkte in Flensburg, die erst nach fünf Jahren gelöscht werden. Und es gibt ein Strafverfahren. Das wird zwar oftmals wegen Geringfügigkeit eingestellt, aber manchmal nur mit Auflagen. Das kann zum Beispiel ein Eintrag ins Erziehungsregister sein, der dann fünf Jahre lang erhebliche Schwierigkeiten bereiten kann.

Pech im Glück: Misslingt es einem Dieb, ein ins Visier gefasstes Fahrzeug zu entwenden, muss dessen Eigentümer mitunter besonders tief in die eigene Tasche greifen. Denn artet die Wut des Langfingers ob des widerspenstigen Objekts der Begierde in einer wilden Zerstörungsorgie aus, gewährt eine Kraftfahrzeug-Teilversicherung dafür keinen Versicherungsschutz. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof in letzter Instanz klargestellt (Az. IV ZR 248/08).

