
Narren im Straßenverkehr
Auch auf Alkohol sollten Narren am Steuer verzichten, denn andernfalls winken ab dem 01.02.2009 bereits ab 0,25 mg/l Atemalkohol 500 Euro Strafe, vier Punkte in Flensburg sowie ein einmonatiges Fahrverbot. Bei auffälliger Fahrweise sowie ab 1,1 Promille liegt sogar eine Straftat vor (Geldstrafe, sieben Punkte, Entzug der Fahrerlaubnis). Deshalb ist es ratsam, während der tollen Tage lieber nichts zu riskieren und stattdessen auf öffentliche Verkehrsmittel oder Taxis umzusteigen. So lässt sich die Karnevalszeit unbeschwert feiern und genießen. (Foto: Allianz/GP/News-REporter.NET/GP)


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