
Urteil des OLG Köln
Grundsätzlich ist zu beachten, dass der Verkehr auf der Autobahn immer Vorrang hat. Fahrzeuge auf der Beschleunigungsspur sollten Vorsicht walten lassen und darauf achten, sich weder zu schnell und ohne den nötigen Sicherheitsabstand noch zu zögerlich einzuordnen. Doch auch für die Fahrer auf der Autobahn heißt das Gebot: Rücksichtnahme. Das bedeutet, wenn möglich das Tempo verringern oder erhöhen, um Fahrzeuge einscheren zu lassen, oder auf die linke Fahrspur wechseln. So funktioniert das Verkehrsgeschehen auch beim Auffahren auf die Autobahn ohne Komplikationen. ( Foto: VW/News-Reporter.NET/GP)
Tags: Az.: 16 U 24/05, unfall, unfallrisiko, urteil


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