
Az. 311 SsRs 138/08
Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, wurde das Fahrzeug des Mannes von Mitarbeitern des Bundesamtes für Güterverkehr auf einem Autohof angehalten und kontrolliert. Dabei fanden die Beamten in der vorderen rechte Bremsscheibe des Lkws zahlreiche deutlich sichtbare Wärmerisse, die bis in den Bereich der Innenbelüftung liefen. Diese Beschädigungen, meinten die Kontrolleure, wären dem Fahrer selbst aufgefallen, wenn er die Bremsanlage vor Fahrtbeginn in Augenschein genommen hätte. Da er das aber offenbar nicht getan hat, verurteilte ihn das zuständige Amtsgericht zu dem umstrittenen Bußgeld. Wogegen der Lkw-Fahrer aber Einspruch erhob und vom Oberlandesgericht Recht bekam. (auto-reporter.net/ar/nic)
Tags: Bremsscheiben, Verkehrsrecht


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1 Benutzer hat Kommentare hinterlassen.
Man könnte ja mit ner Taschenlampe mal eben durch die Felgenlöcher schauen, dann hat man seinen Zweck erfüllt. Gruss Matze
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