Liegt der Verbrauch eines Neufahrzeugs deutlich höher als in den Angaben des Herstellers, droht dem Autobauer eine Schadenersatzleistung. Zu diesem Urteil kam das Oberlandesgericht Stuttgart. Es sprach dem Besitzer einer Mercedes-Benz E-Klasse im aktuellen Fall Schadenersatz zu.
Geklagt hatte ein Mercedes-Kunde, dessen E-Klasse-Kombi in der Praxis deutlich mehr Diesel verbraucht als die vom Hersteller angegebenen 10,2 Liter bzw. 7,6 Liter im Stadt- bzw. Außerortsverkehr. Der Autofahrer ermittelte einen um 15 Prozent höheren Verbrauch. Ein im Auftrag des Gerichts erstelltes Gutachten wies zwar nur einen Mehrverbrauch von 9,1 Prozent aus. Zusätzlich zum Schadenersatz zahlt Daimler das private Gutachten und die Rechtsberatung des Klägers in Höhe von 2400 Euro und räumt ihm eine Minderung des Kaufpreises von 2500 Euro ein. (auto-reporter.net/ar/nic)
Tags: recht, Verkehrsrecht


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Bei fast allen bekanten Fahrzeugmodellen (mit Sicherheit auch bei Mercedes, Toyota, Hyundai usw.) ist im Prospekt nicht der tatsächliche Kraftstoffverbrauch auf der Straße angegeben. (dies wird auch auf der Rückseite des Prospekts meist ausführlich beschrieben) In dem Prospekt ist ausschließlich eine Emissionsmessung z.B. wie viel CO2 pro km ausgestoßen werden angegeben. Davon errechnet sich nachher der NORMverbrauch nach NEFZ auf 100km. Man sollte in dieser Hinsicht beachten dass diese Norm ohne elektrischen oder mechanischen Verbrauch ermittelt wird! (keine Heckscheibenheizung, kein Wischer, keine Standheizung, keine Klimaanlage, kein Radi usw.) Weiters auch dass die Fahrzeuge nur auf dem Prüfstand bewegt werden und die im Beutel angesammelten Gase gemessen werden (also kein Verbrauch in Liter pro 100km auf der Straße)
Es sei noch erwähnt das für die Einstellung der Zugkraft am Prüfstand (nach zu lesen ist der NEFZ Seite 83 Punkt 3.1) das Fahrzeuges auch auf der Straße bewegt werden muss. Hierbei darf ein max. durchschnittlicher Gegenwind von 10km/h sein (Seitenwind von unter 7,2km/h) die Steigung nicht mehr als 1,5% betragen darf, das Fzg. dabei unbedingt sauber sein (Seite 84) muss (damit der Luftwiderstand nicht verschlechtert wird)! Noch dazu muss die Straße sauber und trocken sein weil Schnee und Regen den Rollwiderstand erhöhen könnten. Die Lufttemperatur und Luftdruck dürfen nur 7,5% von den Normwerten 100kpa und 293 Kelvin abweichen.
Die bei dieser Norm erreichte Durchschnittsgeschwindigkeit (siehe NEFZ Seite 71-75) im Stadtzyklus beträgt 19km/h und die Überlandzyklus 63km/h! Dort ist auch genau beschrieben wie man die Gänge zu wählen hat um einen minimalen Verbrauch zu erzielen. Z.B. ließt man da auf Seite 73-76 folgendes: 0-15km/h = 1.Gang, 15-35km/h = 2.Gang, 35-50km/h = 3.Gang, 50-70km/h = 4. Gang, 70-100km/h = 5. Gang, über 100km/h = Zusätzliche Gänge können entsprechend den Herstellerempfehlungen verwendet werden, falls das Fahrzeug damit ausgerüstet ist!
Auch nicht außer Acht sollte man die Seite 60 lassen, wo detailliert festgehalten ist das die günstige Art der Gaspedalbetätigung zu wählen ist. Überholvorgänge werden also anscheinend nicht einberechnet! Meiner Meinung nach der wichtigste Punkt in der NEFZ ist aber auf der Seite 15 (M10) 5.3.1.2.1. zu finden. Hier ist zu lesen das die Zyklusmessungen OHNE UNTERBRECHUNG durchgeführt wird. Auch sei noch gesagt, dass der gesamte Prüfraum laut Seite 68 Punkt 5.3.2 genau zwischen 20-30°C haben muss (trockene Luft) und einen genormten Luftdruck von etwa 100kpa haben soll. Wo hat man im normalen Fahrbetrieb alle oben genannten Betriebsbedingungen??
Diese Liste könnte man jetzt noch sehr sehr lange weiter führen. Aber normalerweise sollte jetzt eigentlich einleuchten warum der tatsächliche Verbrauch auf der Straße von der Emission (bzw Normverbrauchsmessung) am Prüfstand abweicht. Je nach Fahrstil, Einsatzort, Beladung, Verbrauchern, Anbauteile (Fahrradträger, Skibox, Spoiler, breitere Reifen), und Fahrtstrecken bis zu 50%!
Man sollte nicht soviel daran setzen die Hersteller zu verklagen die wohl in der Sache die geringste Schuld haben und nur darauf Wert zu legen wie viel Schadensersatz man rausholen kann. Wäre es nicht viel wichtiger eine Norm zu haben die tatsächliche Wert angibt? Und so könnte man auch einer solchen „Geldmacherei“ den Riegel vorschieben! Oder kann ich auch zu einem bekannten Uhrenhersteller gehen und ihn verklagen weil seine Wasserdichte Uhr bis 30m nicht mal bis 15m Wasserdicht war (Abweichung 50%)? (in der Betriebsanleitung ist zu lesen das 30m nur bedeutet das sie nur Spritzwasserdicht ist, und nicht mal beim duschen getragen werden darf) Wahrscheinlich nicht… wieso geht das dann bei Autos so schnell?
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